Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine unterbliebene Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Europäischer Gerichtshof) hinsichtlich der Auslegung europäischen Gemeinschaftsrechts zur Frage der Bestandskraft gemeinschaftsrechtswidriger belastender Verwaltungsakte.
Die Beschwerdeführerin betreibt gewerblich Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und Unterhaltungsautomaten. Im Jahr 1993 zahlte sie entsprechend der Festsetzung des zuständigen Finanzamts Steuern auf ihre Umsätze aus diesem Geschäft.
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