Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§
1. Die Sache hat nicht die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des §
a) Die Beschwerde hält für klärungsbedürftig,
ob es mit dem sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Bestimmtheitsgebot vereinbar ist, die Regelung einer Hundesteuersatzung, die lautet:
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