BVerfG - Beschluß vom 05.10.1992
2 BvR 1510/92
Normen:
EStG § 10 Abs. 2 S. 2 § 52 Abs. 13a S. 4 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
Information StW 1993, 47
Stbg 1993, 139

Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vertrauensschutz im Steuerrecht

BVerfG, Beschluß vom 05.10.1992 - Aktenzeichen 2 BvR 1510/92

DRsp Nr. 2005/16141

Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vertrauensschutz im Steuerrecht

Ein Unternehmer, der am Markt Leistungen anbietet und sich dabei durchaus legitimerweise eine bestimmte auch langjährige Gesetzeslage zunutze macht, genießt keinen grundrechtlich verankerten Vertrauensschutz dahingehend, daß diese für ihn vorteilhafte Gesetzeslage unverändert bleibt.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 2 S. 2 § 52 Abs. 13a S. 4 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;

Gründe:

Ungeachtet der Frage, ob die Verfassungsbeschwerden bereits unzulässig sind, weil die Beschwerdeführer möglicherweise durch das angegriffene Gesetz nicht unmittelbar in eigener Person betroffen sind, liegen jedenfalls die von ihnen behaupteten Grundrechtsverletzungen nicht vor.