I.
Der verfassungsrechtliche Streit betrifft die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den Ehefrauen der Gesellschafter bei der "einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung" (§ 215 Abs. 2 AO), die in einem selbständig anfechtbaren und für die Einkommensteuerveranlagung der Gesellschafter verbindlichen Bescheid erfolgt.
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