BFH, vom 20.01.1983 - Vorinstanzaktenzeichen V S 24/81
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Belehrung betreffend § 117 Abs. 2 ZPO
BVerfG, Beschluß vom 14.06.1983 - Aktenzeichen 1 BvR 277/83
DRsp Nr. 2005/16165
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Belehrung betreffend § 117 Abs. 2ZPO
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn keine besondere Belehrung eines Beschwerdeführers dahin erfolgt, daß er bei einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 Abs. 2ZPO innerhalb der Rechtsmittelfrist vorlegen muß.