A. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß Beiträge und Spenden an kommunale Wählervereinigungen anders als Beiträge und Spenden an politische Parteien im Sinne des § 2 PartG bei der Besteuerung des Einkommens keine Berücksichtigung finden.
I. § 10b und § 34g des Einkommensteuergesetzes (zur Zeit gültig i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Februar 1987 (BGBl. I S. 657)) - EStG - erhielten durch Art.
§ 10b Steuerbegünstigte Zwecke
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