A.
Das Normenkontrollverfahren auf Vorlage des Bundesfinanzhofs betrifft die Prüfung, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, daß bei der Gewinnermittlung aus einer Veräußerung oder Entnahme der Wert des Grund und Bodens bei Landwirten außer Ansatz bleibt.
I.
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