Die Beteiligten streiten über die steuerliche Behandlung einer Vergütung der Klägerin an den Beigeladenen als Ergebnisverteilung oder Sondervergütung.
Die Klägerin ist eine GmbH & Co KG, deren Komplementärin - die Firma " A " GmbH am Gesellschaftskapital nicht beteiligt ist. Als Kommanditisten sind der Beigeladene mit einer Einlage von 76.000,00 DM und die Ehefrau des Beigeladenen mit einer Einlage von 24.000,00 DM beteiligt. Seit dem 1. Januar 1992 betreibt die Klägerin ausschließlich die Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen an die " A " GmbH.
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