Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 20.2.2017 wird zurückgewiesen.
2.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist ein Anspruch der Klägerin auf weitere Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 3.378,41 EUR nebst einer Aufwandspauschale von 300,-- EUR und Zinsen.
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