1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 12. Juni 2019 abgeändert, und die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1664,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% seit dem 13. August 2014 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit sind ein Anspruch auf Vergütung wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung und dabei die Fragen der Kodierung der Hauptdiagnose sowie der Verweildauer.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|