1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin erstrebt den Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die der Antragsgegner bis auf Weiteres gehindert werden soll, über einen von der Antragstellerin gestellten Antrag auf eine verbindliche Auskunft zu entscheiden.
I.
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