Die Revision der Klägerin gegen das Teilurteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 2. Februar 2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Mit Bauvertrag vom 30. Januar 2008 verpflichtete sich die Beklagte zur schlüsselfertigen Erstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück der Kläger in W. zu einem Pauschalpreis in Höhe von 161.850 € brutto. Die Parteien vereinbarten eine Bauzeit von drei Monaten sowie eine Vertragsstrafe im Falle einer von der Beklagten verursachten schuldhaften Überschreitung der Bauzeit in Höhe von 45 € pro Tag, begrenzt der Höhe nach auf fünf Prozent des vereinbarten Pauschalpreises.
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