Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Juni 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten entschieden worden ist.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 14. Mai 2021 wird insgesamt zurückgewiesen.
Die Anschlussrevision des Klägers wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen der Kläger 95% und die Beklagte 5%. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger.
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch.
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