Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. Oktober 2021 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO auf ihre Kosten zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 9.998,93 € festgesetzt.
A.
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