OLG Karlsruhe - Urteil vom 19.12.2023
19 U 14/23
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 284; GlüStV 2012 § 4;
Vorinstanzen:
LG Mosbach, vom 04.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 149/22

Verjährung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen wegen entstandener Verluste durch die Teilnahme an von einem Unternehmen in Malta angebotenen Online-Casinospielen und Online-Sportwetten; Unerlaubtes Glücksspiel

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.12.2023 - Aktenzeichen 19 U 14/23

DRsp Nr. 2024/1899

Verjährung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen wegen entstandener Verluste durch die Teilnahme an von einem Unternehmen in Malta angebotenen Online-Casinospielen und Online-Sportwetten; Unerlaubtes Glücksspiel

1. Zur Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche nach der Teilnahme an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten unter dem GlüStV 2012 2. § 284 StGB ist Schutzgesetz i. S. v. § 823 Abs. 2 BGB

Tenor

1.

Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 04.01.2023, 1 O 149/22, werden zurückgewiesen.

2.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 1 84%, die Beklagte zu 2 16%.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 284; GlüStV 2012 § 4;

Gründe

I.

Der Kläger fordert von den Beklagten bei Online-Glücksspielen bzw. Online-Sportwetten entstandene Verluste zurück.