Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 04.01.2023,
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 1 84%, die Beklagte zu 2 16%.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger fordert von den Beklagten bei Online-Glücksspielen bzw. Online-Sportwetten entstandene Verluste zurück.
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