Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 28. September 2018
a)im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der Steuerhinterziehung in 12 Fällen schuldig ist,
b)im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|