BFH - Beschluß vom 03.11.1998
I B 6/98
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 672

Verlagerung von Einkaufsrabatten in das Besitzunternehmen

BFH, Beschluß vom 03.11.1998 - Aktenzeichen I B 6/98

DRsp Nr. 1999/1126

Verlagerung von Einkaufsrabatten in das Besitzunternehmen

Auch für Fälle der Gewinnverlagerung aus der Betriebs-GmbH in das Besitzunternehmen ist als Maßstab das Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters der Betriebs-GmbH entscheidend. Von einer vGA der Betriebs-GmbH an das Besitzunternehmen ist folglich auszugehen, wenn die getroffene Vereinbarung dem widerspricht, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Betriebs-GmbH vereinbart hätte.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --eine GmbH-- ist ein Handelsunternehmen. Sie belieferte u.a. in den Jahren 1987 und 1988 (Streitjahre) Einzelhändler mit einem von ihr zusammengestellten Warensortiment. Gesellschafter und Geschäftsführer der Klägerin waren in den Streitjahren A und seine Ehefrau. A war am Stammkapital der Klägerin zu 98 v.H. beteiligt. Er hatte der Klägerin wesentliche Grundlagen ihres Betriebes verpachtet und erzielte durch die als echte Betriebsaufspaltung zu qualifizierende Verpachtung gewerbliche Einkünfte.