Die Beteiligten streiten darüber, ob der Ort der Geschäftsleitung der Klägerin von Hamburg nach A verlegt worden ist, sodass der Beklagte nicht mehr für die Veranlagung der Klägerin zuständig und der Gewerbesteuermessbetrag für 2015, das Streitjahr, vollständig der Gemeinde A zuzuordnen ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|