Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren Kommanditisten einer GmbH & Co. KG (im folgenden: KG), über deren Vermögen am 1. September 1987 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die das Streitjahr 1987 betreffende Erklärung der KG zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung wurde im Jahre 1988 abgegeben. Den zunächst an den Konkursverwalter adressierten Gewinnfeststellungsbescheid hob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) im Juli 1992 aus formellen Gründen auf. Unter dem Datum des 28. Dezember 1993 erließ er einen neuen Feststellungsbescheid, der den Klägern noch im Jahre 1993 bekanntgegeben wurde.
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