Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.01.2023 -
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb im Streitjahr 2016 ein ...-Unternehmen und machte den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der N-GmbH geltend, den der Beklagte und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) im Anschluss an eine Umsatzsteuersonderprüfung durch Erlass eines geänderten Umsatzsteuerjahresbescheides versagte. Einen nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung gestellten Änderungsantrag lehnte das FA ab. Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb ohne Erfolg.
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