Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Juni 2020 -
Der Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zurückverwiesen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend) Euro festgesetzt.
I.
1. Der Beschwerdeführer ist Richter am Amtsgericht im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt. Er wurde bis April 2010 nach Lebensaltersstufen besoldet.
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