I. OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 19.11.1990 - 13 B 12215/90.OVG II. VGH Hessen - Beschluß vom 26.11.1990 - 13 TH 3134/89,
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift über den Ausschluß der Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei unbeachtlichen oder offensichtlich unbegründeten Asylanträgen auf laufende Verfahren
Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift über den Ausschluß der Beschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei unbeachtlichen oder offensichtlich unbegründeten Asylanträgen auf laufende Verfahren
»Der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Schutz des Vertrauens eines Rechtsmittelführers in die nach Maßgabe der Grundsätze des intertemporalen Prozeßrechts gewährleistete Rechtsmittelsicherheit gebietet, daß bei einem gesetzlich festgelegten Rechtsmittelausschluß ein bereits eingelegtes Rechtsmittel zulässig bleibt, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt.«