BVerfG - Beschluß vom 08.11.1995
2 BvR 1885/94
Normen:
AO § 374 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; StPO § 359 Nr. 5 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 1996, 82
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 22.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 329 Cs 678/93
LG Berlin, vom 11.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 505 Qs 32/94

Verletzung des Willkürverbots durch Versagung der Wiederaufnahme

BVerfG, Beschluß vom 08.11.1995 - Aktenzeichen 2 BvR 1885/94

DRsp Nr. 1996/3130

Verletzung des Willkürverbots durch Versagung der Wiederaufnahme

Das reine Aufbewahren von nicht versteuerten und nicht verzollten Zigaretten erfüllt unter keinem Gesichtspunkt den Straftatbestand der Steuerhehlerei (§ 374 AO). Es kommt vielmehr lediglich eine Beihilfe zur Steuerhehlerei in Betracht.

Normenkette:

AO § 374 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; StPO § 359 Nr. 5 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren.