BFH - Urteil vom 24.08.2010
VII R 47/09
Normen:
VO (EG)1999 Nr. 800 /; VO ( EG)2001 Nr. 1248 /;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 16.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 124/06

Verlust eines Erstattungsanspruchs im Hinblick auf eine Durchführung eines für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität des Rindfleischs auszuführenden unionsrechtlich vorgeschriebenen BSE-Schnelltests in einem hierfür zugelassenen Labor

BFH, Urteil vom 24.08.2010 - Aktenzeichen VII R 47/09

DRsp Nr. 2010/19095

Verlust eines Erstattungsanspruchs im Hinblick auf eine Durchführung eines für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität des Rindfleischs auszuführenden unionsrechtlich vorgeschriebenen BSE-Schnelltests in einem hierfür zugelassenen Labor

Der für den Nachweis der gesunden und handelsüblichen Qualität auszuführenden Rindfleischs unionsrechtlich vorgeschriebene BSE-Schnelltest in einem hierfür zugelassenen Labor ist eine erstattungsrechtliche Hauptpflicht, deren Nichterfüllung auch dann zum Verlust des Erstattungsanspruchs führt, wenn den Ausführer hieran kein Verschulden trifft, weil der Amtsveterinär die zu untersuchende Probe einem für BSE-Schnelltests nicht zugelassenen Labor übergeben hat.

Normenkette:

VO (EG)1999 Nr. 800 /; VO ( EG)2001 Nr. 1248 /;

Gründe

I.