BFH vom 19.10.1995
II R 81/93

Verlustübernahmeanspruch aus Ergebnisabführungsvertrag

BFH, vom 19.10.1995 - Aktenzeichen II R 81/93

DRsp Nr. 1997/8316

Verlustübernahmeanspruch aus Ergebnisabführungsvertrag

Ergibt sich bei der Organgesellschaft aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags ein Verlustübernahmeanspruch gegen den Organträger, so ist dieser Anspruch bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens der Organgesellschaft nach den Verhältnissen des Abschlußzeitpunktes des Verlustjahres als Vermögensgegenstand mit dem Betrag anzusetzen, der sich aus der festgestellten Jahresbilanz ergibt.

Für die Praxis:

Eine Änderung des EWBV bei der Organgesellschaft unterbleibt, wenn sich im Rahmen einer späteren Außenprüfung ergibt, daß der in der nicht nichtigen Handelsbilanz ausgewiesene Verlust wegen Unterbewertungen zu hoch ist und der handelsrechtliche Jahresabschluß für das Verlustjahr nicht rückwirkend berichtigt und durch die zuständigen Organe der Organgesellschaft neu festgestellt werden kann.