A.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, wem Gegenstände, die zum Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (§§ 1483 ff. BGB) gehören, bei der Vermögensteuerveranlagung zuzurechnen sind.
Die steuerliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, richtet sich grundsätzlich nach §
Für die Zurechnung bei der Besteuerung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Vorschriften:
1. bis 4. ...
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