Ausgabe 12/2022

Vermögensvorteil: So buchen Sie eine verdeckte Einlage richtig

Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn der Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft - i.d.R. eine GmbH - Wirtschaftsgüter zuwendet und dafür nichts oder wenig verlangt und ein fremder Dritter eine solche Zuwendung nicht getätigt hätte. Die verdeckte Einlage darf den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht erhöhen. In der Praxis wird eine verdeckte Einlage häufig nicht erkannt oder falsch bewertet. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die verdeckte Einlage richtig buchen und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Sachverhalt

Der Alleingesellschafter der A-GmbH verkauft seiner GmbH zum 01.07.2022 ein unbebautes Grundstück für insgesamt 100.000 €. Der (Teil-)Wert des Grundstücks beträgt 200.000 €.

Frage

Wie hat die Zugangsbewertung bezüglich des unbebauten Grundstücks zu erfolgen und welche steuerlichen Besonderheiten sind zu beachten?

Lösung

Hier liegt eine verdeckte Einlage i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG i.V.m. R 8.9 Abs. 1 KStR vor, weil ein Gesellschafter „seiner“ GmbH außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil (Erhöhung eines Aktivpostens) zuwendet und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist.

Die Bewertung einer verdeckten Einlage richtet sich nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, obwohl es sich hier um zwei verschiedene Rechtsträger handelt (finaler Einlagebegriff).