FG Münster - Urteil vom 09.05.2023
15 K 2460/21 E
Normen:
FGO § 90a Abs. 3;

Verpflichtung der Steuerberaterin einen Antrag gem. § 90a Abs. 3 FGO als elektronisches Dokument zu übermitteln

FG Münster, Urteil vom 09.05.2023 - Aktenzeichen 15 K 2460/21 E

DRsp Nr. 2023/7201

Verpflichtung der Steuerberaterin einen Antrag gem. § 90a Abs. 3 FGO als elektronisches Dokument zu übermitteln

Tenor

Der Gerichtsbescheid vom 21.2.2023 wirkt als Urteil.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 90a Abs. 3;

Tatbestand

Der erkennende Senat wies die Klage durch Gerichtsbescheid vom 21.2.2023 als unzulässig ab.

Dieser wurde der Prozessbevollmächtigten des Klägers, einer Steuerberaterin, gemäß Postzustellungsurkunde am 27.2.2023 zugestellt.

Mit in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfenen Schriftsatz datierend auf den 26.3.2023, eingegangen bei Gericht am 27.3.2023, beantragte die Prozessbevollmächtigte des Klägers mündliche Verhandlung.