FG München - Urteil vom 26.10.2015
7 K 774/14
Normen:
AO § 108 Abs. 1; AO § 163; AO § 233a;

Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass von Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer wegen sachlicher Unbilligkeiten

FG München, Urteil vom 26.10.2015 - Aktenzeichen 7 K 774/14

DRsp Nr. 2016/2013

Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass von Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer wegen sachlicher Unbilligkeiten

Sind aufgrund einer Betriebsprüfung Körperschaftsteuernachzahlungen zu erwarten und zahlt ein Steuerpflichtiger deswegen an einem Tag freiwillig Körperschaftsteuer, beginnt die Frist für die Berechnung der fiktiven Erstattungszinsen, in deren Höhe die Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, bereits am Tag der freiwilligen Leistung, nicht erst am Tag danach.

Tenor

1.

Der Beklagte wird verpflichtet, die Bescheide über die abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen vom 08.07.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 20.02.2014 dahingehend abzuändern, dass die Zinsfestsetzung um weitere Zinsen zur Körperschaftsteuer 1998 in Höhe von ... Euro, zur Körperschaftsteuer 1999 in Höhe von ... Euro und zur Körperschaftsteuer 2000 in Höhe von ... Euro herabgesetzt wird.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 108 Abs. 1; AO § 163; AO § 233a;

Sachverhalt