FG München - Urteil vom 22.11.2018
10 K 650/17
Normen:
EStG § 15a Abs. 4; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
EFG 2019, 330

Verpflichtung zur Bilanzberichtigung bei Umwandlung einer rechtsirrig als gewerblich geprägte Gesellschaft angesehenen GmbH & Co GbR in eine KG; Ermittlung des Werts für die Ansetzung eines Grundstücks

FG München, Urteil vom 22.11.2018 - Aktenzeichen 10 K 650/17

DRsp Nr. 2019/2802

Verpflichtung zur Bilanzberichtigung bei Umwandlung einer rechtsirrig als gewerblich geprägte Gesellschaft angesehenen GmbH & Co GbR in eine KG; Ermittlung des Werts für die Ansetzung eines Grundstücks

Tenor

1.

Unter Änderung der Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG für 2007, 2008 und 2011 vom 14. August 2015 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2. Februar 2017 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für 2007 auf -3.565,75 €, für 2008 auf -100.491,66 € und für 2011 auf 177.747,90 € festgestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 4; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.