Die Beschwerde der Klägerin gegen die Verfügung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.03.2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erhob, vertreten durch eine Steuerberaterin (Prozessbevollmächtigte), am 13.03.2023 beim Finanzgericht (FG) Düsseldorf per Fax Klage wegen Einkommensteuer 2018. In der Klageschrift bat die Prozessbevollmächtigte um Genehmigung, die Klage per Fax einlegen zu dürfen.
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