Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. September 2021 wird abgelehnt.
Die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird für die zweite Rechtsstufe auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zum Erbringen bestimmter Straßenbauleistungen (Fahrbahnverbreiterung und -pflasterung, Herstellung von Gehwegen sowie einer Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung und Baumpflanzungen) nach Maßgabe von Verträgen aus den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts für zwei zu seinem Wohngrundstück führende Erschließungsstraßen. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Dagegen richtet sich sein Antrag auf Zulassung der Berufung.
II.
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