FG München - Urteil vom 21.11.2007
10 K 421/07
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Versäumnis der Einspruchsfrist; Zugang eines Einkommensteuerbescheids außerhalb des Dreitageszeitraums

FG München, Urteil vom 21.11.2007 - Aktenzeichen 10 K 421/07

DRsp Nr. 2008/13116

Versäumnis der Einspruchsfrist; Zugang eines Einkommensteuerbescheids außerhalb des Dreitageszeitraums

1. Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet er lediglich, es nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen. Er muss Tatsachen vortragen, die den Schluss zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische -Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post- ernstlich in Betracht zu ziehen ist. 2. Die Empfangsvollmacht auf dem Mantelbogen der Einkommensteuererklärung erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Veranlagungszeitraums.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einspruchsfrist versäumt wurde.

I.