Die Kläger begehren unter Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Erlass des Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2001.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Ingenieur. Ferner erzielte er gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Einzel-, Groß- und Versandhandels, und zwar 1994 bis 1996 und 1998 negative sowie 1997, 1999 und 2000 positive Einkünfte.
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