Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 30. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2018 wird auf Kosten der Antragstellerin verworfen.
Wert: 11.069 €
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|