Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 21. September 2015 abgeändert. Die Klage gegen die Bescheide der Beklagten vom 20. August 2010 und vom 25. Februar 2014 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 2. März 2012 und 28. April 2014 wird abgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger ein Viertel seiner außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Pflichtversicherung des Klägers.
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