BFH - Urteil vom 11.12.2013
II R 53/11
Normen:
VersStG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; Zweite Richtlinie 88/357/EWG Art. 2 Buchst. d, Art. 25;
Vorinstanzen:
FG München, vom 21.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2880/05

Versicherungsteuerpflicht einer Garantieversicherung für eine im Ausland belegene IndustrieanlageDer Tatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VersStG knüpft bei der Versicherung von Risiken in Bezug auf unbewegliche Sachen ausschließlich an die geographische Belegenheit des Risikos an. Die mit der Risikoübernahme durch den Versicherer verbundenen wirtschaftlichen Belange des Versicherungsnehmers sind insoweit ohne Bedeutung.«

BFH, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen II R 53/11

DRsp Nr. 2014/3591

Versicherungsteuerpflicht einer Garantieversicherung für eine im Ausland belegene IndustrieanlageDer Tatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VersStG knüpft bei der Versicherung von Risiken in Bezug auf unbewegliche Sachen ausschließlich an die geographische Belegenheit des Risikos an. Die mit der Risikoübernahme durch den Versicherer verbundenen wirtschaftlichen Belange des Versicherungsnehmers sind insoweit ohne Bedeutung.«

Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VersStG knüpft bei der Versicherung von Risiken in Bezug auf unbewegliche Sachen ausschließlich an die geographische Belegenheit des Risikos an. Die mit der Risikoübernahme durch den Versicherer verbundenen wirtschaftlichen Belange des Versicherungsnehmers sind insoweit ohne Bedeutung.

Normenkette:

VersStG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; Zweite Richtlinie 88/357/EWG Art. 2 Buchst. d, Art. 25;

Gründe

I.