FG Köln - Urteil vom 27.09.2023
2 K 2132/21
Normen:
VersStG § 3 Abs. 1;

Versicherungsteuerpflicht von sog. Verkaufsaufschlägen; Versicherungssteuerpflichtigkeit für vereinnahmten Verkaufsaufschläge im Zusammenhang mit der Verschaffung von Versicherungsschutz zugunsten ihrer Kunden auf Basis von abgeschlossenen Gruppenversicherungsverträgen als Versicherungsentgelte

FG Köln, Urteil vom 27.09.2023 - Aktenzeichen 2 K 2132/21

DRsp Nr. 2024/4196

Versicherungsteuerpflicht von sog. Verkaufsaufschlägen; Versicherungssteuerpflichtigkeit für vereinnahmten Verkaufsaufschläge im Zusammenhang mit der Verschaffung von Versicherungsschutz zugunsten ihrer Kunden auf Basis von abgeschlossenen Gruppenversicherungsverträgen als Versicherungsentgelte

Tenor

Unter Abänderung der Versicherungsteueranmeldung der Beigeladenen für den Anmeldungszeitraum April 2019 vom 22. November 2019 wird die Versicherungsteuer um einen Betrag von ... EUR herabgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf ...EUR festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

VersStG § 3 Abs. 1;

Tatbestand