BFH - Urteil vom 23.08.2011
IX R 66/10
Normen:
EStG § 23;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 26.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 266/09

Versteuerung der Wertsteigerung eines zeitweise im Betriebsvermögen gehaltenen Grundstücks bei Anschaffung dessen im Privatvermögen und Veräußerung daraus

BFH, Urteil vom 23.08.2011 - Aktenzeichen IX R 66/10

DRsp Nr. 2011/19514

Versteuerung der Wertsteigerung eines zeitweise im Betriebsvermögen gehaltenen Grundstücks bei Anschaffung dessen im Privatvermögen und Veräußerung daraus

1. Wer ein Grundstück innerhalb des maßgebenden Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat.2. Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren.

Normenkette:

EStG § 23;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden.

Der Kläger erwarb im Mai 1997 ein Hausgrundstück.

Im März 2000 übertrug er es unentgeltlich auf die Klägerin.

Das Gebäude verfügte über ein Erdgeschoss (50,52 %), welches selbst genutzt wurde, und ein Obergeschoss (49,48 %), welches die Klägerin zum 1. Mai 2003 in ihr Betriebsvermögen einlegte.

Zum 30. November 2004 entnahm die Klägerin das genannte Obergeschoss wieder ihrem Betriebsvermögen und überführte es in ihr Privatvermögen.