FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.12.2015
5 K 127/13
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
DStR 2016, 8
DStRE 2016, 1225

Versteuerung von Einkünften als ehrenamtlicher Bürgermeister nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.12.2015 - Aktenzeichen 5 K 127/13

DRsp Nr. 2016/7244

Versteuerung von Einkünften als ehrenamtlicher Bürgermeister nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Die Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 21. Juni 2013 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 9. Juli 2013 werden dahingehend abgeändert, dass die Einkünfte aus anderer selbständiger Arbeit in Höhe von jeweils 2.704 € für 2009 und 2010 und in Höhe von 3.196 € für 2011 nicht berücksichtigt werden. Dem Finanzamt wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die geänderten Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben. Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Finanzamt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Einkünfte des Klägers als ehrenamtlicher Bürgermeister nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu versteuern sind.