Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 11. Dezember 2020 aufgehoben, soweit der Eintritt der aufschiebenden Wirkung der unter dem Aktenzeichen
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 396,82 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragsgegnerin <AG> wendet sich gegen einen Beschluss des Sozialgerichts <SG> Hannover, mit dem der Eintritt der aufschiebenden Wirkung <aW> der dort gegen ihren Bescheid vom 25. März 2020 anhängigen Klage (Aktenzeichen
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