EuGH - Urteil vom 23.10.1997
Rs C-375/95
Normen:
EG-Vertrag Art. 95 ;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1997, I-5981
EWS 1998, 35
HFR 1998, 57
IStR 1997, 688

Vertragsverletzung - Besteuerung von Kraftfahrzeugen - Diskriminierung

EuGH, Urteil vom 23.10.1997 - Aktenzeichen Rs C-375/95

DRsp Nr. 2004/10469

Vertragsverletzung - Besteuerung von Kraftfahrzeugen - Diskriminierung

[Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik] Die Griechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 EG-Vertrag verstoßen, daß sie für die Erhebung der besonderen Verbrauchsteuer und der einmaligen zusätzlichen Sonderabgabe den steuerlichen Wert importierter Gebrauchtwagen durch Verringerung des Preises entsprechender Neuwagen um 5 % pro Nutzungsjahr der betreffenden Fahrzeuge ermittelt, wobei die Verringerung grundsätzlich höchstens 20 % betragen darf, und daß sie importierte Gebrauchtwagen mit umweltschonender Technik von der Inanspruchnahme der für derartige Fahrzeuge geltenden ermäßigten Sätze der besonderen Verbrauchsteuer ausschließt.

Normenkette:

EG-Vertrag Art. 95 ;

Gründe:

[01] Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 30. November 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 169 EG-Vertrag Klage auf Feststellung erhoben, daß die Griechische Republik durch die Einführung und Beibehaltung folgender Bestimmungen über die Besteuerung importierter Gebrauchtwagen gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 95 EG-Vertrag verstoßen hat: