Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer - Nicht in Frankreich wohnhafter oder niedergelassener Schuldner - Ausschluss des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs - Nicht konforme nationale Rechtsvorschriften
EuGH, Urteil vom 04.03.2004 - Aktenzeichen Rs C-334/02
DRsp Nr. 2004/8232
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Kapitalertragsteuer - Nicht in Frankreich wohnhafter oder niedergelassener Schuldner - Ausschluss des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs - Nicht konforme nationale Rechtsvorschriften
[Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik]Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 49 EG und 56 EG verstoßen, dass sie die Anwendung des Satzes des der Abgeltung dienenden Steuerabzugs auf Einkünfte aus Anlagen und Verträgen im Sinne der Artikel 125-0A und 125A des Code général des impôts, deren Schuldner nicht in Frankreich wohnhaft oder niedergelassen ist, vollständig ausgeschlossen hat.
Normenkette:
EG Art. 49 Art. 56 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.