Mit Beschluss vom 9. August 2005 hat der Senat den Antrag des Klägers und Antragstellers (Antragsteller) abgelehnt, ihm Prozesskostenhilfe (PKH) für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein klageabweisendes Urteil des Finanzgerichts (FG) zu bewilligen. Gegen diesen Beschluss wendet sich der --nicht vertretene-- Antragsteller mit einer Eingabe vom 12. September 2005. Er sehe sich in seinem Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren verletzt:
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