BVerwG - Beschluss vom 15.06.2022
9 B 32.21
Normen:
VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 123; BGB § 242;
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 30.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 20.1833

Verurteilung eines Grundstückseigentümers zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen auf seinem Grundstück

BVerwG, Beschluss vom 15.06.2022 - Aktenzeichen 9 B 32.21

DRsp Nr. 2022/10824

Verurteilung eines Grundstückseigentümers zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen auf seinem Grundstück

Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nach § 123 Abs. 3 BauGB grundsätzlich nicht, die gemeindliche Erschließungsaufgabe kann sich aber nach Treu und Glauben zu einer mit einem korrespondierenden Anspruch verbundenen Erschließungspflicht verdichten.

Tenor

Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3 000 € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 123; BGB § 242;

Gründe

I