BFH - Beschluß vom 30.11.1998
I B 60/98
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 791

Verwaltungsanweisungen; Auslegung durch die Gerichte

BFH, Beschluß vom 30.11.1998 - Aktenzeichen I B 60/98

DRsp Nr. 1999/3439

Verwaltungsanweisungen; Auslegung durch die Gerichte

1. Verwaltungsanweisungen, die eine Selbstbindung der Verwaltung bei Ermessensausübung herbeiführen, sind von den Gerichten bei der Prüfung der Ermessensausübung zu beachten.2. Den Gerichten ist es grds. versagt, eigenes Ermessen an die Stelle der behördlichen Ermessensentscheidung zu setzen. Überprüft werden kann lediglich die Tatsache der gleichmäßigen und einheitlichen Beachtung der ermessensregelnden Verwaltungsvorschriften. Im Übrigen kommt eine Auslegung durch die Gerichte nicht in Betracht.

Gründe:

Die Beschwerde ist teilweise unzulässig, teilweise unbegründet.