OLG München - Beschluss vom 19.10.2023
28 U 3344/23
Normen:
BGB § 637 Abs. 3; BGB § 194; BGB § 197; BGB § 199; BGB § 200;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 13.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 1924/22

Verwirkung eines Kostenvorschusses einer Wohnungseigentumsgemeinschaft wegen Nichtabnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Erwerber aufgrund von Mängeln

OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - Aktenzeichen 28 U 3344/23

DRsp Nr. 2024/1676

Verwirkung eines Kostenvorschusses einer Wohnungseigentumsgemeinschaft wegen Nichtabnahme des Gemeinschaftseigentums durch die Erwerber aufgrund von Mängeln

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 13.07.2023, Az. 2 O 1924/22, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

Normenkette:

BGB § 637 Abs. 3; BGB § 194; BGB § 197; BGB § 199; BGB § 200;

Entscheidungsgründe

I. Urteil des Landgerichts

Das Landgericht wies die auf Kostenvorschuss der klagenden Wohnungseigentumsgemeinschaft gerichtete Klage als verwirkt ab.