Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. November 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 35 des Landgerichts Berlin vom 4. März 2015 wird auch insoweit zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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