EuGH - Urteil vom 19.07.2012
Rs. C-591/10
Normen:
Richtlinie 228/1967/EWG vom 11.04.1967 Art. 8; Richtlinie 228/1967/EWG vom 11.04.1967 Anhang A Nr. 13; Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 11 Teil C Abs. 1; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1563
DB 2012, 1903
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
High Court of Justice (England & Wales), Chancery Division (Vereinigtes Königreich) - 25.11.2010,

Verzinsung des Rückerstattungsbetrages bei Überzahlungen der Mehrwertsteuer; Vorabentscheidungsersuchen des englischen High Court of Justice

EuGH, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen Rs. C-591/10

DRsp Nr. 2012/15467

Verzinsung des Rückerstattungsbetrages bei Überzahlungen der Mehrwertsteuer; Vorabentscheidungsersuchen des englischen High Court of Justice

Das Recht der Union ist dahin auszulegen, dass nach ihm der Steuerpflichtige, der einen zu hohen Mehrwertsteuerbetrag entrichtet hat, der vom betreffenden Mitgliedstaat unter Verstoß gegen die Mehrwertsteuervorschriften der Union erhoben worden war, Anspruch auf Erstattung der unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuer sowie Anspruch auf deren Verzinsung haben muss. Ob der Hauptbetrag nach einer Regelung über die einfache Verzinsung, einer Zinseszinsregelung oder nach einer anderen Regelung zu verzinsen ist, ist nach nationalem Recht unter Beachtung der Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz zu bestimmen.

Tenor: