BFH - Urteil vom 07.11.2013
X R 22/11
Normen:
AO § 233a; AO § 227;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1726/10

Verzinsung einer freiwilligen Leistung auf die noch festzusetzende Steuer

BFH, Urteil vom 07.11.2013 - Aktenzeichen X R 22/11

DRsp Nr. 2014/6111

Verzinsung einer freiwilligen Leistung auf die noch festzusetzende Steuer

NV: Soweit aufgrund von freiwilligen Leistungen des Steuerpflichtigen nach Beginn des Zinslaufes (§ 233a Abs. 2 AO) Nachzahlungszinsen zu erlassen sind, kann die Finanzverwaltung auf Vereinfachungsgründen entsprechend Nr. 70.1.2 Satz 2 AEAO zu § 233a AO diesen Erlass auf die Zinsen beschränken, die für jeweils volle Monate zwischen der Annahme der Zahlung durch das Finanzamt und der Wirksamkeit der Steuerfestsetzung angefallen sind.

Es entspricht der Billigkeit, die Verzinsung eines vorzeitig geleisteten, noch nicht festgesetzten Steuerbetrages entsprechend § 233a Abs. 3 S. 1 AO wie anzurechnende Steuerabzugsbeträge zu behandeln. Da § 238 Abs. 1 S. 2 AO den Zinslauf auf volle Monate begrenzt, ist die Handhabung gem. Nr. 70.1.2 S. 2 AEAO zu § 233a AO nicht zu beanstanden.

Normenkette:

AO § 233a; AO § 227;

Gründe